Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-30 |
An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken. Eine geringere Machtkonzentration beugt außerdem selbstüberschätzendem Führungsverhalten Einzelner vor. Die Chancen und Risiken der Dualen Führung für die Corporate Governance werden eingeordnet und bewertet.
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Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Fallstricke gelegt, die nicht unmittelbar aus der Gesetzeslektüre ersichtlich oder nicht bereits hinreichend im Schrifttum erörtert sind.
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen. Verletzt der Geschäftsführer seine Obliegenheiten gegenüber der Versicherung, wenn er ihr keine Auskunft zum Fall erteilt und keine Einsicht in Dokumente zulässt? Der zweite Fall behandelt die Frage, wann eine Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsabgaben für Fremdgeschäftsführer besteht.
Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu. Insbesondere in kleineren Unternehmen führen SOGs auch zu Herausforderungen.
Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist. In diesem Kontext ist eine Qualifikationsmatrix zu erstellen. Der vorliegende Beitrag untesucht die Berichterstattung für die DAX-40-Unternehmen und zeigt Verbesserungsbedarf auf.
Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten – in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission – und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen „Sustainable Corporate Governance“. Herzstück der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt ein Wesentlichkeitsgrundsatz dar.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht. Im Sommer 2023 wurde eine branchenspezifische Konkretisierung des DNK-Leitfadens für die Fahrradindustrie veröffentlicht. Der Fahrradbranche, die einen Beitrag zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und infolgedessen Verkehrswende hervorzurufen vermag, wird damit ein Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellt.
+++ ESVnews (S. 4): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 42) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 43) +++
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