Der Aufsichtsrat als notwendiges Organ einer Aktiengesellschaft hat gewisse Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Hierzu zählt vor allem die Überwachung des Vorstands. Pflichtverletzungen, Befangenheit sowie Interessenkonflikte durch den Aufsichtsrat führen dazu, dass regelmäßig die Anforderungen an den Aufsichtsrat im DCGK verschärft werden. Zu den betroffenen Anforderungen gehören auch die in Ziffer 5.4 des DCGK behandelte Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es daher, die Veränderungen der Ziffer 5.4 des DCGK zu der jeweiligen Vorgängerversion mithilfe eines intertextuellen Vergleichs aufzuzeigen und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Aufsichtsrat und eine angemessene Unternehmensführung zu analysieren.
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