DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-22 |
+++ ESVnews (S. 100): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++
+++ ZCG-Veranstaltungen (S. 141) +++ Vorschau (S. 141): Themen der ZCG 04/09 +++ ZCG-Büchermarkt (S. 142): Lean Management und Six Sigma / Beiräte in mittelständischen Familienunternehmen / Solvenztest / Bilanzrecht in Familienunternehmen / Zukunftsorientierte Unternehmensgestaltung +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 144) +++
Der Aufsichtsrat ist gehalten, die Geschäftsleitung zu überwachen (§ 111 AktG). Dabei gewinnt die zukunftsbezogene Prävention als wichtigste Form der Überwachung zunehmend an Bedeutung. Zugleich rücken Kompetenz und Qualität der Aufsichtsräte in Fragen der Vorstandsauswahl und -evaluierung in den Vordergrund.
+++ CSR im Fokus der Mitarbeiter +++ CSR-Forum: Grundlagen zur nachhaltigen Unternehmensführung +++ Zertifizierungsinitiative für Aufsichtsräte +++
Im Rahmen von Compliance-Programmen gelangen in immer mehr Unternehmen sog. „Ethik-Barometer“ zum Einsatz. In dem Beitrag wird dieses neuartige Instrument vorgestellt. Damit wird die wichtige Rolle, die Ethik-Barometer im betrieblichen Anti-Fraud-Management spielen, transparent.
Um Melde- und Informationspflichten mit verlässlichen und konsistenten Daten nachzukommen, gilt es, die Prozesse dafür kosteneffizient abzubilden und zu steuern. Die Voith AG führte dazu in 2008 mit dem Global Entity Management System (GEMS) eine Softwarelösung ein – über Erfahrungen wird hier berichtet.
Leasing- und Factoringgesellschaften stehen seit dem 25.12.2008 unter der – eingeschränkten – Aufsicht durch die BaFin. Zu den Kernpunkten zählen die generelle Genehmigungspflicht durch die BaFin sowie Anzeige- und Meldepflichten. Die Verantwortung der Aufsichtsräte von Leasing- und Factoringgesellschaften wächst hierdurch.
+++ Vorbereitung eines VorstAG +++ EU-Leitlinien zur Vergütung +++
+++ Vorstandsdoppelmandate +++ Verpfändung von Aktien +++ Haftung des Aufsichtsrats nach Insolvenzreife +++ Allgemeines Unternehmenspersönlichkeitsrecht +++ Gerichtliche Vertretung der AG +++ Redezeitbeschränkung +++
Mit dem BilMoG ist gem. den Anforderungen der sog. Abschlussprüferrichtlinie auch die Verpflichtung des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses festgeschrieben worden, Überwachungsfunktionen u. a. hinsichtlich des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems wahrzunehmen. Das gibt Anlass, die 8. EU-RL und „SOX 404“ in Bezug auf vier verschiedene Aspekte zu vergleichen, und zwar die Verpflichtung zur Einrichtung, zur Überwachung der Wirksamkeit, zur externen Berichterstattung und zur externen Prüfung.
Mit dem BilMoG will der Gesetzgeber die Attraktivität des HGB im Vergleich zu den IFRS deutlich stärken. Allerdings wird es künftig schwieriger, die Bilanzpolitik des Managements einzuschätzen, da es an klaren Signalen fehlt. Die Kenntnis der Rechtsänderungen und deren Wirkungen ist deshalb unabdingbar.
Mit dem BilMoG setzt der Gesetzgeber das Ziel der Deregulierung in Form der Einführung einer größenabhängigen Befreiung für bestimmte Unternehmen von der HGB-Rechnungslegung um. Aus Sicht der Corporate Governance bedeutet das komplette oder teilweise Fehlen von Informationen des Jahresabschlusses aber auch eine Einschränkung der Überwachungsmöglichkeiten, die intern kompensiert werden müssen.
+++ Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit +++ Hedging von Finanzrisiken +++ IDW-Verlautbarungen +++ Rechnungslegung der KMU +++ Eigentum schafft Emotion +++
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