DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-01 |
Die Corona-Pandemie wirkt sich bei zahlreichen Unternehmen als Krise aus, die einerseits zur Existenzbedrohung und damit verbundenen beträchtlichen Senkungen des Unternehmenswerts geführt hat. Andererseits bietet die aktuelle Situation für expandierende Unternehmen auch Chancen durch den Kauf insbesondere notleidender Unternehmen. Im Beitrag wird für das Käuferunternehmen ein Konzept entwickelt, dass im Rahmen der Akquisition des Zielunternehmens zur Erfassung der rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken eingesetzt werden kann.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit gewinnt für die strategische Ausrichtung deutscher Unternehmen an Bedeutung. Der Beitrag analysiert auf Basis der Einladungen zur Hauptversammlung, wie deutsche Unternehmen aus der DAX-Familie Nachhaltigkeit – insbesondere hinsichtlich ESG – in der Vorstandsvergütung berücksichtigen.
Zeitgleich mit der Konsultationsphase zur Dritten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Ende des Jahres 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits die Konsultation zur nächsten Änderungsverordnung durchgeführt. Der Beitrag analysiert den Puffer der Verschuldungsquote und gibt einen Ausblick auf die aller Voraussicht nach ebenfalls zum Anfang des kommenden Jahres in Kraft tretenden Vorschriften der „Vierten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung“.
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine Ausschlussklage innerhalb einer GbR, die lediglich aus dem Kläger und dem Beklagten besteht. Beide Parteien werfen sich Pflichtverletzungen vor. Zu entscheiden war zunächst, ob die Gesellschaft tatsächlich als GbR oder als OHG einzuordnen ist. Danach klärt sich die richtige Vorgehensweise im Hinblick auf den Ausschluss eines Gesellschafters.
Vor dem Hintergrund spektakulärer Betrugsfälle und Missmanagements seitens der Unternehmensleitung wird zunehmend auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats kritisch hinterfragt. Die Transparenz hinsichtlich der Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte soll der Bericht des Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung gewährleisten. Im Beitrag werden die Angaben zur Abschlussprüfung im Bericht des Aufsichtsrats einer repräsentativen Auswahl von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland empirisch untersucht.
Im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes wurde die künftige Höchstlaufzeit vor verpflichtender interner Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners bei Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses von sieben auf fünf Jahre reduziert. Die Analyse des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, dass diese Entscheidung erst im Verlauf des Verfahrens in die nun in Kraft getretene Fassung aufgenommen wurde. Der Beitrag geht darauf rückblickend ein und diskutiert die vorgebrachten Argumente.
Stakeholder erwarten von den Unternehmen zunehmend eine Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte zu den Themen Umwelt, Soziales und Governance. Diese Berichtserfordernisse beeinflussen die Corporate Governance, da sich das Management auch an diesen Kriterien messen lassen muss. Der Beitrag stellt die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen an das ESG-Reporting dar und zeigt die damit einhergehenden Veränderungen der Corporate Governance auf.
Am 29.4.2022 erfolgte die Veröffentlichung eines ersten Satzes an Entwürfen der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen einer öffentlichen Konsultation mit einer Kommentierungsfrist bis zum 8.8.2022.
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