DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-05 |
Bestehende Organisationsmodelle, die ihren Ursprung in der funktionalen Aufbauorientierung und tayloristischen Arbeitsteilung haben, sind den heutigen Anforderungen des globalisierten Wettbewerbs häufig nicht mehr gewachsen. Um die Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, muss die gesamte Wertschöpfung nach einer prozessorientierten Logik ausgerichtet werden. Die Autoren erläutern, was es mit einem solchen organisationalen Musterwechsel auf sich hat und diskutieren ein ganzheitliches Theoriemodell zur Implementierung einer Prozessorganisation.
+++ Wachsende Risikobereitschaft deutscher Unternehmen +++ Qualitätsmerkmale für CSR-Berichte +++
Kontinuierliche Anstrengungen um einen Interessenausgleich unter den Gesellschaftergruppen sind die Grundvoraussetzung für eine langfristige, wirtschaftliche Stabilität des Familienunternehmens. Dies erfordert, dass alle Gesellschafter gemeinsam sowie jeweils die Gruppen aus aktiven und passiven Gesellschaftern einen spezifischen Beitrag leisten, um eine von allen getragene, nachhaltige Vertrauens- und Wertebasis zu entwickeln oder aufrechtzuerhalten. Vorauszusetzen ist ferner, dass alle über ein ausreichend tiefgründiges Verständnis für die Unternehmensentwicklung verfügen.
Der ehrbare Kaufmann wird immer wieder als Maßstab für gute Unternehmensführung herangezogen und erzeugt intuitiv Zustimmung. Die Notwendigkeit zur Bewahrung eines ehrhaften, ethischkorrekten Verhaltens ist unbestritten, jedoch bleibt offen, wie diese Maxime institutionell zu etablieren ist. Die Frage, ob die schlichte formalisierte Vorgabe durch Gesetzgeber oder Unternehmensverfassung dem Ziel, einen guten Unternehmensführungsstil zu schaffen, genüge tut, gilt es zu diskutieren.
Auf einen „Flickenteppich“ von Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) mit unterschiedlichen Regelungsansätzen haben Papenfuß und Müller in einem Beitrag in dieser Zeitschrift hingewiesen. Vor diesem Hintergrund stellten sie Ansätze zur Weiterentwicklung von PCGK vor und sahen eine bundeslandübergreifende Expertenkommission zur Entwicklung eines Musterkodex als erforderlich an.
+++ Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie +++ DRSC zum EU-Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ +++
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen, in denen sich die Wechselwirkungen von DCGK, Wirtschaftspraxis und Gesetzgebung wiederfinden. In dieser Ausgabe handelt es sich zunächst um Fragen der Organhaftung für Kartellrechtsbußen bzw. verbotswidrig veranlasste Zahlungen. Es schließen sich Entscheidungen zur Wirksamkeit von Aufsichtsrats- und Hauptversammlungsbeschlüssen an.
Für ein Unternehmen der Pharmabranche ist es von besonderer Bedeutung, seine Compliance-Risiken zu kennen. Insbesondere die Korruptionsskandale der Vergangenheit und das kritische Spannungsfeld mit Krankenhäusern, Ärzten, Amtsträgern im Allgemeinen und universitären Forschungseinrichtungen sind treibende Kräfte gegenwärtiger Anstrengungen, effiziente Compliance-Management-Systeme (CMS) zu implementieren und somit Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.
+++ DCGK-Änderungen 2015 betonen Rolle des Aufsichtsrats +++ Änderungen des IESBA Co de of Ethics zu Nichtprüfungsleistungen +++ Gesetzentwürfe zur Reform der Abschlussprüfung und der Abschlussprüferaufsicht +++ Anwendung der ISA in Deutschland +++
Interne Kontrollsysteme unterstützen Unternehmen darin, die Effizienz und Effektivität betrieblicher Prozesse zu verbessern, die korrekte Berichterstattung sicherzustellen sowie Gesetze und Normen einzuhalten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie einige Jahre nach der Verabschiedung der gesetzlichen Auflagen für wirtschaftlich bedeutende Schweizer Unternehmen der Status quo sowie der Erfolg der Kontrollsysteme zu beurteilen sind und leitet Handlungsempfehlungen für die Praxis ab.
In Teil A wurden im Einzelnen mögliche Ausprägungen der Erwartungslücke, die sich auf das Accounting, Auditing oder Reporting beziehen können, herausgearbeitet und sodann Vorschläge zu ihrer Vermeidung bzw. zumindest partiellen Schließung unterbreitet. Hierdurch lässt sich das Risiko zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen sowie persönlicher Reputationsschäden für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Auftretens negativer Auswirkungen auf den Unternehmenswert infolge einer nicht gewissenhaften Erfüllung ihrer Überwachungs-, Beratungs- und Berichterstattungsaufgaben erheblich senken. Nun geht es um die Ausgestaltung der hierfür notwendigen Informationsversorgung in Form eines effizienten Reportinginstruments.
+++ Anhörung des BilRUG-Entwurfs im Rechtsausschuss +++ Erstanwendung von IFRS 15 +++ E-DRS 31 Konzerneigenkapital +++
+++ ESVnews (S. 100): Aktuelle Themen +++ ZCG-Vorschau (S. 100) +++ Büchermarkt (S. 141) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 142/143) +++ Veranstaltungen (S. 144) +++
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