DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |
Eine effiziente bzw. effektive Organisation und Koordination der Corporate Governance ist noch immer eine der großen Herausforderungen der modernen Unternehmensführung und -überwachung. Lange Zeit wurde das Three-Lines-of-Defense-Modell (TLoD) zur Strukturierung der Governance-Funktionen herangezogen. Da sich im Laufe der vergangenen Jahre jedoch auch immer mehr offene Diskussionspunkte hinsichtlich der praktischen Implementierung ergeben haben, wurde im Jahr 2020 als eine grundlegende Überarbeitung das Three Lines Modell (TLM) durch das Institute of Internal Auditors veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag stellt das neue Modell kritisch dar und diskutiert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum TLoD.
Mit der Einigung auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen hat die Bundesregierung den Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien erhöht. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zur Entwicklung der Diversität im Vorstand von DAX30-Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren lassen keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zum DAX30 und der Entwicklung der Diversität in den jeweiligen Unternehmen erkennen.
Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal haben die Bundesministerien für Finanzen sowie für Justiz und Verbraucherschutz einen Aktionsplan veröffentlicht, der in einen Regierungsentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz mündete und eine weitere Regulierung des Wirtschaftsprüfungsmarkts vorsieht. Im vorliegenden Beitrag werden die Regelungsvorschläge auf Basis einer rechtsökonomischen Analyse kritisch gewürdigt. Die Analyse erfolgt zum einen auf Basis etwaiger in der bisherigen Diskussion kaum berücksichtigter Kosten der zunehmenden Regulierung, zum anderen anhand der einschlägigen Studienlage zum deutschen Prüfungsmarkt, um die Effektivität der in den Maßnahmen verwandten Konzepte zur Verbesserung der Prüfungsqualität zu beleuchten. Ziel des Beitrags ist es, die Diskussion bezüglich der Regulierung des Markts für Abschlussprüfungen um bislang wenig beachtete Aspekte zu erweitern.
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Sichert sich die Geschäftsführung im Vorfeld neuer und durchaus aufwendiger Maßnahmen hinreichend ab, wenn sie sich anwaltlich oder durch ein Institut rechtlich beraten lässt? Inwiefern beim Scheitern der beabsichtigten Maßnahme ein OHG-Geschäftsführer für entstandene Schäden aufkommen muss, hat das OLG Köln entschieden. Und was ist an Dokumenten alles einzureichen, wenn Grundstücke oder GmbH-Geschäftsanteile übertragen werden sollen – allerdings in einem Land, das kein dem deutschen Handelsregister vergleichbares Register führt? Dazu hat sich das OLG München geäußert.
Der Datenschutz hat in der Vergangenheit bei Unternehmenskäufen und den vorgeschalteten Due-Diligence-Prüfungen oftmals eine nur nachrangige Rolle gespielt. Spätestens mit dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist aber auch das Datenschutzrecht ein wesentlicher Faktor für M&A-Transaktionen geworden. Zum einen muss jede M&A-Transaktion so vorbereitetet und durchgeführt werden, dass mit den Daten der von der Transaktion betroffenen Personen rechtmäßig verfahren wird. Zum andern ist die datenschutzrechtliche Compliance eines Targets ein für die Haftung relevanter, kaufpreisbildender Faktor.
Mit dem Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sollen entscheidende Impulse zur Förderung von „grünen“ Investments gesetzt werden. Aufgrund der hierzu am 1.1.2022 einsetzenden Berichtspflichten zur EU-Taxonomie stellen sich für berichtende Unternehmen auch Fragen hinsichtlich der Steuerungsrelevanz der mit der EU-Taxonomie einhergehenden technischen Bewertungskriterien. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die sich abzeichnenden Implikationen der EU-Taxonomie im Kontext der Unternehmensfinanzierung und -berichterstattung für die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und einer hiermit einhergehenden stärkeren Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten in den Vergütungssystemen.
+++ ESVnews (S. 52): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 94/95) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 95/96) +++
+++ Bundesregierung: Corporate Governance stärken +++
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