DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-30 |
Künstliche Intelligenz (KI) prägt als Schlagwort Diskussionen über die tiefgreifenden Auswirkungen der Digitalisierung insbesondere in Unternehmen. Der Beitrag geht anhand einer theoriegeleiteten und technikzentrierten Analyse auf die strategische Bewandtnis von KI aus Stakeholder-Sicht ein. In der Unternehmenspraxis kommt es auf die Berücksichtigung der tatsächlichen Möglichkeiten und unterschiedlichen Ausprägungen dieser Technologie an. Aktuelle Herausforderungen aus der Corporate-Governance-Perspektive betreffen vor allem die Auswahl von KI-Anwendungen sowie das Setzen von Regeln in Bezug auf deren betrieblichen Einsatz.
Künstliche Intelligenz (KI) zählt zu den Technologien, denen die größten Auswirkungen auf die Zukunft von Unternehmen und Staaten zugeschrieben werden. Insbesondere bezogen auf unternehmerische Entscheidungen und somit die Frage der Interaktion von Mensch und Maschine wirft die Diskussion um KI auch einige Fragen auf, die für das Strategische Management und die Corporate Governance von Unternehmen von Relevanz sind. Der vorliegende Beitrag diskutiert Implikationen der KI für die Unternehmensstrategie auf Basis einer empirischen Studie aus dem Jahr 2020.
Viele Unternehmen beschreiben ihre Mitarbeitenden als eine wichtige Ressource, oft sogar als die wichtigste Ressource zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils. So weit verbreitet diese Aussage auch ist, so wenig wird kritisch reflektiert, wie konkret vorgegangen werden kann, um diesen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. In diesem Beitrag werden fünf mögliche Ansätze diskutiert, um aus den Mitarbeitenden des Unternehmens ein Humankapital zu schaffen, das dem der Wettbewerber überlegen ist. Neben dem offensichtlichen Weg, bessere bzw. leistungsfähigere Mitarbeitende einzustellen, werden der Aufbau von Sozialkapital und Organisationskapital, die HR-Architektur des Unternehmens sowie die Unternehmenskultur als Wege vorgestellt.
Aktionärsversammlungen fanden auch in diesem Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell statt. Die im Frühjahr 2020 verabschiedete gesetzliche Grundlage für virtuelle Hauptversammlungen war nach kritischen Äußerungen Ende 2020 modifiziert worden. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung von 172 HVs von DAX-Unternehmen von 2016 bis 2021 wird der Frage nachgegangen, ob die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die virtuelle Durchführung verändert wurde. Es zeigt sich ein ambivalentes Ergebnis: Neben einigen positiven Entwicklungen und vorbildlichen Umsetzungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus ist in einigen anderen Teilen eine Verschlechterung zu konstatieren.
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Einziehung von Geschäftsanteilen. Der betroffene Gesellschafter versuchte, mit einer einstweiligen Verfügung diese Maßnahme gegen ihn aufheben zu lassen. Der Beschluss des OLG München liefert sowohl für Gesellschafter, die von einem Einziehungsbeschluss betroffen sind, als auch die übrigen Gesellschafter wichtige Hinweise. Ist der Ausschluss eines Gesellschafters tatsächlich erfolgt, stellt sich für den Betroffenen die Frage, wann er die ihm zu zahlende Abfindung geltend machen sollte. Die Anerkennung des Ausschlusses und die Verjährung von Ansprüchen können für ein Dilemma sorgen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt im Sinne einer guten Corporate Governance die regelmäßige Durchführung einer Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats. Bei der Durchführung haben Unternehmen allerdings einen großen Ermessensspielraum. Wie die Analyse der Aufsichtsratsberichte der DAX-Konzerne des vergangenen Geschäftsjahres zeigt, ist die Bandbreite der offengelegten Informationen sehr groß. Nur in wenigen Fällen sind die Angaben detailliert und damit auch aussagekräftig.
Bilanzdelikte führen zu erheblichen Schäden. Trotz der Weiterentwicklung von Überwachungssystemen kommt es immer wieder zu neuen Fällen. Da ein direkter Zusammenhang zwischen der Laufzeit der Delikte und der Schadenshöhe besteht, ist eine verhältnismäßig späte Aufdeckung besonders problematisch. Dieser Artikel beleuchtet die Hemmnisse, die die Aufdeckung erschweren und so zu einer verspäteten Aufdeckung beitragen.
+++ IDW veröffentlicht Prüfungshinweis für die GoBD-Compliance +++ Kommission überarbeitet Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche +++ CEO-Reden der DAX-Unternehmen – Verständlichkeit hat nachgelassen +++ Lobbycontrol fordert strengere Regeln +++ Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen verlängert +++ Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten +++ Individuelle Lösungen für das Homeoffice +++ ESG-Reporting: Bessere Vergleichbarkeit durch einheitlichen Standard +++
+++ ESVnews (S. 196): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 238/239) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 239/240) +++
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