Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine Ausschlussklage innerhalb einer GbR, die lediglich aus dem Kläger und dem Beklagten besteht. Beide Parteien werfen sich Pflichtverletzungen vor. Zu entscheiden war zunächst, ob die Gesellschaft tatsächlich als GbR oder als OHG einzuordnen ist. Danach klärt sich die richtige Vorgehensweise im Hinblick auf den Ausschluss eines Gesellschafters. Der zweite Fall behandelt die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund. Reicht dafür bereits ein Fehlverhalten außerhalb der Organtätigkeit als Aufsichtsratsmitglied aus? Mit dieser Frage hat sich das OLG Karlsruhe beschäftigt. Schließlich widmen wir uns der Haftung des Vertreters einer Unternehmergesellschaft: Haftet der Vertreter einer UG im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage persönlich, obwohl der zugrunde liegende Vertrag mit der UG zustande kam? Das ergibt sich aus dem dritten Fall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-01 |
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