DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2025.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-31 |
Risikomanagement und Krisenmanagement weisen eine Vielzahl wichtiger Verknüpfungspunkte auf. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt 2021 durch das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) und das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) erweiterten gesetzlichen Anforderungen an das Krisen- und Risikomanagement ist es wichtig, diese Bezüge zu kennen.
Wenn mittelständische Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ist gleichzeitig eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Um knappe personelle und finanzielle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen, bedarf es einer Priorisierung. Sehr wichtige Ansatzpunkte zur Priorisierung der Umsetzung von Anforderungen aus diversen Gesetzen und Regelungen bietet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD bzw. den ESRS.
+++ Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte +++
Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.
Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.
In jüngerer Zeit wurden Matrizenmodelle auf der Grundlage mathematischer Algorithmen entwickelt, die Digitalisierungsalternativen im Kontext der die ergebnisabhängigen Aufwendungen und Erträge, den Eigenkapitalausweis und die Ergebnisverwendung von Kapitalgesellschaften betreffenden Prüfungshandlungen darstellen und zu Rationalisierungen der handelsrechtlichen Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften beitragen.
Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) adressieren primär Großunternehmen; auf mittelbare Weise sind sie allerdings auch für KMU von hoher Relevanz. Um diese vor der damit verbundenen Gefahr überbordender Verwaltungskosten zu schützen, wurde die EFRAG beauftragt, spezifische Standards zu entwickeln, die dem Kriterium der Größenproportionalität Rechnung tragen.
+++ ESVnews (S. 4) +++ ZCG-Büchermarkt (S. 40) +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 42) +++
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