Neue Anforderungen werden mit der Umsetzung der 8. EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung auf Unternehmen und ihre Aufsichtsräte zukommen. Die 8. EU-Richtlinie konkretisiert die Aufgaben des Audit Committees, das Unternehmen des öffentlichen Interesses zwingend einzurichten haben. Die nach Art. 41 Abs. 2 Buchst. b vorgesehene Überwachung der Wirksamkeit eines ggf. vorhandenen internen Revisionssystems erfordert, dass sich der Prüfungsausschuss mit der Arbeit der Internen Revision beschäftigt und Maßstäbe findet, um die Wirksamkeit der internen Revision zu beurteilen.
Ihr Zugang zum eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.