Neue Anforderungen werden mit der Umsetzung der 8. EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung auf Unternehmen und ihre Aufsichtsräte zukommen. Die 8. EU-Richtlinie konkretisiert die Aufgaben des Audit Committees, das Unternehmen des öffentlichen Interesses zwingend einzurichten haben. Die nach Art. 41 Abs. 2 Buchst. b vorgesehene Überwachung der Wirksamkeit eines ggf. vorhandenen internen Revisionssystems erfordert, dass sich der Prüfungsausschuss mit der Arbeit der Internen Revision beschäftigt und Maßstäbe findet, um die Wirksamkeit der internen Revision zu beurteilen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-20 |
Seiten 257 - 263
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