In diesem Beitrag wird anhand eines stilisierten Beispiels der Versuch unternommen, den Begriff der Angemessenheit der Vorstandsvergütung zu operationalisieren. Anhand einer Szenariobetrachtung werden Probleme der Operationalisierbarkeit herausgearbeitet. Letztendlich kann die Sachlage jedoch nicht abschließend beurteilt werden, so dass weiterhin die Frage verbleibt, ob die Angemessenheit der Vorstandsvergütung der erste unbestimmbare unbestimmte Rechtsbegriff ist.
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