Nach der in Teil A in Heft 2/16 erfolgten Darstellung der europäischen und nationalen Rechtsentwicklung sowie der konkreten Ausgestaltung nach § 113 AktG unter Einbeziehung der Rechtsprechung sowie des DCGK werden nun ausgewählte Aspekte der Aufsichtsratsvergütung kritisch gewürdigt. Auf der Grundlage von zwei aktuellen rechtswissenschaftlichen Arbeiten wird insbesondere die ökonomische Rechtfertigung einer individuellen und erfolgsorientierten Aufsichtsratsvergütung diskutiert. Bei börsennotierten AG wird eine Kombination aus Festvergütung (inkl. der Einbeziehung individueller Funktionen und gesetzlich definierter Qualifikationen) und nachhaltiger variabler Vergütung mit individualisierter Offenlegung befürwortet. Anstelle einer Anknüpfung an den kurzfristigen Bilanzgewinn i. S. des § 113 Abs. 3 AktG sollte die erfolgsorientierte Vergütungskomponente mehrperiodig ausgestaltet sein und auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2016.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
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