Die Vergütung von Vorständen börsennotierter Unternehmen steht zur Zeit im Fokus der öffentlichen Diskussion. Der Ruf nach dem Gesetzgeber wird lauter. Doch auch die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit diesem Thema. Besonders spektakulär war das Mannesmann-Verfahren um Anerkennungsprämien im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone. Rechtlich ähnlich knifflig, wenn auch nicht so öffentlichkeitswirksam, ist die Frage, ob Vorstände von Konzerngesellschaften an den Anreizprogrammen der Konzernmuttergesellschaft teilnehmen können. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 23. 8. 2007 eine Incentivierung zugunsten der Konzernmutter für zulässig gehalten.
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