Die Regierungskommission hat bei den letzten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2012 stark die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder betont und dazu die frühzeitige Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bereits vor Aufsichtsratswahlen eingeführt. Die ohnehin bereits umfassenden und strengen Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen durch die Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften haben sich damit nochmals erhöht. Der vorliegende Beitrag nähert sich dem Thema aus praktischer Sicht und gibt Hilfestellungen zur Vermeidung von Einberufungsfehlern bei der neu vorgeschriebenen Offenlegungspflicht.
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