Mit dem BilMoG wurde die sog. Einheitsbilanz, bei der Steuer- und Handelsbilanz zumindest weitgehend identisch sind, faktisch abgeschafft. Konkret wurden die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz an vielen weiteren Stellen durchbrochen und die umgekehrte Maßgeblichkeit komplett aufgehoben. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 12.3.2010 wird diese Trennung de facto noch weiter vorangetrieben. Für die Unternehmensüberwachung ist daher zukünftig zwangsläufig die Zweiteilung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung zu beachten, die bis hinunter in die Buchhaltungen reicht, da die Nutzung spezieller steuerrechtlicher Regelungen voraussetzt, dass besondere, laufend zu führende Verzeichnisse für die dazugehörigen Wirtschaftsgüter bzw. Sachverhalte geführt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-07 |
Seiten 145 - 150
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