Die Diskussion um Corporate Governance wurde in der letzten Zeit zunehmend um spezifisch mittelständische Problemfelder erweitert. Hier beeinflussen insbesondere unterschiedliche Besitz- und Leitungsstrukturen die Corporate Governance. Der Beirat als Funktionselement der Corporate Governance ist grundsätzlich in der Lage, ein weites Spektrum unterschiedlicher Funktionen durch die Übernahme von Beratungs-, Kontroll- und Leitungsaspekten abzudecken. Im Rahmen der Ausgestaltung der Beiratskompetenzen sollten jedoch unternehmensspezifische Leitungs- und Kontrollstrukturen sowie situative Faktoren der Unternehmensumwelt gleichermaßen berücksichtigt werden.
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