Mit der Einführung der neuen Umsatzerlösdefinition in § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG gehen neben umfassenden Anpassungsnotwendigkeiten im betrieblichen Rechnungswesen erhebliche Auswirkungen auf Steuerungskennzahlen des Managements und die Außenwirkung hinsichtlich der Unternehmensperformance einher. Die Effekte der Aufgabe der Abgrenzung zwischen Umsatzerlösen und außerordentlichen Erträgen sowie der Verschiebung von sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Zuge der Unternehmenssteuerung entsprechend zu berücksichtigen – und ggf. nach außen zu kommunizieren. Dabei sind auch die Auswirkungen auf vertragliche Vereinbarungen zu prüfen.
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