Der deutsche Gesetzgeber hat durch das BilMoG formal die Richtlinie 2006/46/EG umgesetzt, wonach börsennotierte Gesellschaften verpflichtet sind, in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Da deren inhaltliche Ausgestaltung in § 289a HGB allerdings weitestgehend offen bleibt, die Bedeutung dieser Richtlinie für börsennotierte Gesellschaften aber als sehr hoch einzuschätzen ist, sollen nachfolgend generelle Gestaltungsregeln erläutert und den Unternehmen Umsetzungsmöglichkeiten für dieses neue Berichterstattungselement an die Hand gegeben werden, um Unklarheiten hinsichtlich der Ausgestaltung zu verringern.
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