Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können. In einem ersten Beitrag in ZCG 6/23 wurden die Eckpunkte der Reform erörtert. Im vorliegenden Beitrag werden kritische Stellungnahmen analysiert und es wird ein Vergleich zum Gesetzesentwurf gezogen.
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