Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können. Im vorliegenden Beitrag werden die Eckpunkte der Reform dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Errichtung eines neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und eines Immobilientransaktionsregisters.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-30 |
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