Mit dem BilMoG ist gem. den Anforderungen der sog. Abschlussprüferrichtlinie auch die Verpflichtung des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses festgeschrieben worden, Überwachungsfunktionen u. a. hinsichtlich des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems wahrzunehmen. Das gibt Anlass, die 8. EU-RL und „SOX 404“ in Bezug auf vier verschiedene Aspekte zu vergleichen, und zwar die Verpflichtung zur Einrichtung, zur Überwachung der Wirksamkeit, zur externen Berichterstattung und zur externen Prüfung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-22 |
Seiten 119 - 125
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