Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) am 19.4.2017 erfolgte die Transformation der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR-RL, Nr. 2014/95/EU) in nationales Recht. Die neuen Berichtspflichten beenden für bestimmte große Unternehmen die Freiwilligkeit in Sachen CSR, führen zu einer Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung innerhalb der regulären handelsrechtlichen Pflichtpublizität und sollen eine Veränderung der Kultur in den Unternehmen bewirken. Dabei gewähren die neuen Vorschriften den betroffenen Unternehmen bei der Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung größtmögliche Flexibilität. Dieser Beitrag zeigt nach einer Kurzdarstellung der neuen Berichtsanforderungen die damit verbundenen Herausforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat, eine Überführung in die Kategorien immaterieller Werte und eine mögliche Berichtsstruktur auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2017.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-08 |
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