Die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die Europäische Union die Anforderungen an die Offenlegung ökologischer und sozialer Informationen deutlich ausgeweitet und formalisiert. Ziel ist eine konsistentere, vergleichbarere und für interne wie externe Adressaten nützlichere Berichterstattung. Die erste Berichtsperiode für das Geschäftsjahr 2024 fällt in Deutschland jedoch in eine Übergangsphase, da die nationale Umsetzung der Vorgaben verzögert erfolgt. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgewählter DAX-Unternehmen für 2024. Untersucht wird, inwieweit sich die neue Regulatorik bereits in einer vertieften, systematischeren und stärker quantifizierten Offenlegung niederschlägt oder ob weiterhin deutliche Unterschiede in Umfang, Tiefe und Vergleichbarkeit bestehen. Besonderes Augenmerk gilt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit sowie branchenspezifischen Mustern in ökologischen und sozialen Themenfeldern.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2026.04.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7792 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-29 |
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