Das EU-Recht bietet den Unternehmen Chancen und Risiken -- deren Beobachtung gehört zu den Manageraufgaben, das Versäumen angebrachter Konsequenzen ist ein Fall der Managerhaftung. Allerdings bestimmt sich das Ausmaß einer aus unternehmerischer Sicht erforderlichen Beobachtung durch die Größe des Unternehmens, die Komplexität des Betätigungsfelds und durch situative Faktoren, wie z. B. Skandale oder Pressemitteilungen, in denen sich die Beschäftigung mit dem EU-Recht aufdrängt. Man kann davon ausgehen, dass dieses Ergebnis noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Unternehmensleitungen verankert ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-06 |
Seiten 263 - 267
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