Im Jahr 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das LkSG zielt auf eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Der vorliegende Beitrag skizziert, was es nun für die verpflichteten Unternehmen in der Praxis zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-29 |
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