Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), dessen Regelungen überwiegend am 1. 9. 2009 in Kraft getreten sind, zielt vor allem auf eine erleichterte Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung ab. Erweitert werden die Information über die Hauptversammlung im Internet sowie die Möglichkeit, moderne Medien, wie etwa das Internet, in größerem Umfang als bisher zu nutzen. Auf diese Weise versucht der deutsche Gesetzgeber, vor allem die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten zu vereinfachen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-24 |
Seiten 215 - 221
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