Die in 2016 umgesetzten Neuregelungen der Abschlussprüfungsreform sind in einer Entwicklungslinie mit den vorherigen Gesetzesänderungen der letzten beiden Dekaden zu sehen. Insbesondere dem Aufsichtsrat mit seinem Prüfungsausschuss kommt aufgrund seiner erweiterten Verantwortung eine immer wichtigere Rolle im Rahmen der Unternehmensüberwachung zu. Es ist zu erwarten, dass vor allem der Prüfungsausschuss mit seinem Financial Expert seine Rolle als „Sparringspartner“ des Abschlussprüfers künftig noch intensiver wahrnehmen wird. Analysiert wird, inwieweit die neuen Regelungen zu einer höheren Qualität der unternehmensinternen und -externen Corporate Governance beizutragen vermögen.
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