Im Dezember 2013 starteten die europäischen Prüferaufsichten eine gemeinsame Datenbank zum regelmäßigen Informationsaustausch. Die Datenbank dient dazu, Prüfungsfehler und Qualitätsmängel zu identifizieren, die bei mehreren Ländergesellschaften eines europäischen Prüfernetzwerks oder bei mehreren Netzwerken gleichzeitig auftreten. Dadurch können die Prüferaufsichten ihre Inspektionen bei den Prüfungsgesellschaften gezielter auf bestimmte Problembereiche konzentrieren. Näher zu untersuchen ist jedoch, ob die Datenbank mit ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vereinbar ist. Dagegen könnte sprechen, dass ein Informationsaustausch gem. Art. 36 Abs. 1 der Abschlussprüfer-Richtlinie nur dann zulässig ist, wenn er für die Aufgabenwahrnehmung der Prüferaufsichten auch wirklich erforderlich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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