Der Datenschutz hat in der Vergangenheit bei Unternehmenskäufen und den vorgeschalteten Due-Diligence-Prüfungen oftmals eine nur nachrangige Rolle gespielt. Spätestens mit dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist aber auch das Datenschutzrecht ein wesentlicher Faktor für M&A-Transaktionen geworden. Zum einen muss jede M&A-Transaktion so vorbereitetet und durchgeführt werden, dass mit den Daten der von der Transaktion betroffenen Personen rechtmäßig verfahren wird. Zum andern ist die datenschutzrechtliche Compliance eines Targets ein für die Haftung relevanter, kaufpreisbildender Faktor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Vorbereitung und Durchführung einer Transaktion und mögliche datenschutzrechtliche Faktoren für Haftung und Kaufpreis.
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