Der Bestätigungsvermerk verändert sich durch die neuen Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung sowie der internationalen und nationalen Prüfungsstandards grundlegend. Neben einer neuen Struktur fallen vor allem auch die Inhalte des Bestätigungsvermerks deutlich detaillierter aus als bisher. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) ist zudem über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters; KAMs) zu berichten. Der folgende Beitrag beschreibt kurz die Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf die Formulierung des Bestätigungsvermerks. Im Anschluss werden die ersten Praxiserfahrungen mit den bisher erteilten neuen Bestätigungsvermerken dargestellt.
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