In Krisenzeiten wie diesen genießen Grundsätze guter Unternehmensführung besondere Aufmerksamkeit. Nachdem mehrere Jahre lang darüber diskutiert worden ist, ob und inwieweit neben dem im Jahr 2002 eingeführten und unmittelbar nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gültigen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ein speziell auf öffentliche Unternehmen zugeschnittener Public Corporate Governance Kodex sinnvoll oder sogar notwendig ist, hat die Bundesregierung jüngst die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet und damit zumindest auf Bundesebene Fakten geschaffen. Die nähere Analyse zeigt, dass damit ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde, dem allerdings weitere Schritte folgen sollten.
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