Der Schutz von Aktionärsminderheiten und der positive Effekt aktiver Aktionäre auf die Corporate Governance börsennotierter Aktiengesellschaften steht im Gegensatz zum Handeln von Berufsklägern, die unter missbräuchlicher Ausnutzung des Aktienrechts und zu ihrem eigenen Vorteil deutsche Aktiengesellschaften schädigen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Vorgehensweise und auch die Bedeutung dieser bisweilen als räuberisch titulierten Minderheitsaktionäre am Beispiel des Squeeze-out bei der Teutonia Zementwerk AG durch den neuen Mehrheitsaktionär Heidelberg- Cement AG. Bei mindestens der Hälfte der gegen die Konditionen des Squeeze-out klagenden Parteien sind bereits wiederholte Klageaktivitäten dokumentiert, der Vorwurf eines gut florierenden Klagegewerbes liegt nahe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-09 |
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