Der Beitrag diskutiert die schon in 2003 vom DCGK bestimmte und im Zuge des VorstAG in 2009 ins Aktiengesetz eingegangene Regelung der Begrenzung variabler Vergütungsbestandteile. Anhand einer Untersuchung von europäischen Unternehmensübernahmen wird gezeigt, dass eine unbegrenzte variable Kurzfristvergütung mit der Bilanzierung eines höheren Geschäfts- oder Firmenwerts einhergeht. In auf die Übernahme folgenden Jahren impliziert dies ein höheres Impairmentrisiko. Im Ergebnis kann die kürzlich im AktG verankerte Bestimmung des VorstAG somit unterstützt werden.
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