Mit dem am 19.4.2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) wurden die Berichtspflichten von bestimmten Unternehmen über nichtfinanzielle Aspekte ausgeweitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist in diesem Zusammenhang die Offenlegung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Berichterstattung darüber stellt grundsätzlich keine Neuerung dar, weshalb die Frage nach den Interdependenzen und Unterschieden zwischen den bisherigen und den neuen Vorgaben aufgeworfen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2018.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-30 |
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