Die EFRAG hat am 23. Juli 2026 die Entwürfe für neue ESRS veröffentlicht, die sich an CSRD-pflichtige Unternehmen aus Drittstaaten richten. Rund 1.200 dieser Unternehmen, für die ab dem Geschäftsjahr 2028 Nachhaltigkeitsberichte nach EU-Vorgaben vorgelegt werden müssen, sollen nach den entwickelten Standards Rechenschaft über ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ablegen. Die Vorschläge basieren auf den finalisierten „Simplified ESRS“, weisen jedoch bedeutsame konzeptionelle Änderungen auf und sind mit einiger politischer Sprengkraft verbunden. Im vorliegenden Beitrag werden ihre Hintergründe und Inhalte umrissen und einer Würdigung unterzogen.
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