Mit dem als Referentenentwurf vorliegenden Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) kommt der Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur weiteren Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa und einem weiteren Bürokratieabbau (für kleine Kapitalgesellschaften) nach, die überwiegend ab dem Geschäftsjahr 2016 gelten sollen. Neben diesen explizit genannten Reformzielen sollen jedoch einige Änderungen in das HGB integriert werden, die die Unternehmen und die diese überwachenden Personen insbesondere in der Umstellungsphase vor große Herausforderungen stellen werden. Die Kenntnis der Rechtsänderungen und deren Wirkungen ist deshalb unabdingbar.
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