Der Begriff „Corporate Governance“ umschreibt das in den Unternehmen implementierte System der Leitungs- und Kontrollrechte. Zu den wesentlichen Bestandteilen dieses Ordnungsrahmens zählen die Vorkehrungen zur Information der Stakeholder und zur Selbstinformation der Geschäftsleitung (externe und interne Berichterstattung). Ein Instrument dieser Berichterstattung ist das externe Rechnungswesen. Alleiniger Zweck der Rechnungslegung nach IFRS ist die Informationsvermittlung. Mit Blick darauf, dass es sich hierbei um ein wesentliches Element der Corporate Governance handelt, untersucht dieser Beitrag, ob die IFRS-Rechnungslegung ihrer Zielsetzung tatsächlich gerecht wird.
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