Der Aufsichtsrat ist gehalten, die Geschäftsleitung zu überwachen (§ 111 AktG). Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Vorstandshandelns sind die Ansatzpunkte einer vergangenheitsbezogenen Kontrolle. Daneben gewinnt die zukunftsbezogene Prävention als wichtigste Form der Überwachung zunehmend an Bedeutung. Zugleich rücken Kompetenz und Qualität der Aufsichtsräte in Fragen der Vorstandsauswahl und -evaluierung in den Vordergrund.
Ihr Zugang zum eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.