Die zunehmende Auseinandersetzung in der juristischen Literatur mit dem Thema Compliance korrespondiert mit der verstärkten Einsetzung und Ausweitung von Compliance-Abteilungen in deutschen Konzernen. Sowohl die wissenschaftliche Diskussion als auch die praktische Umsetzung bedurften dafür bislang keiner ausdrücklichen Normierung des Begriffs der Compliance. Die jüngste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 14. 6. 2007 verankert den Begriff der Compliance gleich an verschiedenen Stellen des Kodex. Dabei wird Compliance rechtsbeschreibend als von den Unternehmen zu beachtendes „geltendes Gesetzesrecht“ im Kodex vorausgesetzt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über diesen bemerkenswerten und nach Auffassung des Verf. teilweise dogmatisch fragwürdigen Sprung in die Kodifizierung der Compliance geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-06 |
Seiten 13 - 16
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