Mehr und mehr stehen Aufsichtsräte nicht nur in massiver Kritik, sondern auch vor Gericht. Die Zeiten, als Aufsichtsräte bessere Frühstücksdirektoren waren, sind vorbei. Zwar treffen Aufsichtsräte selbst kaum unternehmerische Entscheidungen, sie sind aber verpflichtet, die Arbeit der Vorstände zu überwachen. Erfolgt eine Überwachung nicht oder mangelhaft, drohen empfindliche Haftungsszenarien. Dies gilt nunmehr verschärft auch in der Krise des Unternehmens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2013.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-01 |
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