Mit Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) am 18.4.2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. des § 264d HGB sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die bestimmte Größenmerkmale erfüllen, erstmalig seit dem Geschäftsjahr 2017 dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung offenzulegen. Die bisher von vielen Unternehmen freiwillig erstellte Nachhaltigkeitsberichterstattung weicht einer verpflich tenden Offenlegung des Geschäftsmodells sowie Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Den nach dem CSR-RUG berichtspflichtigen Unternehmen wird aufgrund der prinzipienorientierten Ausgestaltung ein hohes Maß an Flexibilität sowohl bei der Erstellung als auch bei der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung eingeräumt. Nach einer Kurzdarstellung der Berichtsanforderungen wird im Rahmen dieses Beitrags die Praxis umsetzung verschiedener Ausgestaltungsmöglichkeiten der Vorgaben des CSR-RUG anhand der DAX- und MDAX-Unternehmen untersucht. Außerdem wird der Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung der DAX- und MDAX-Unternehmen analysiert und anhand eines Scoring-Modells bewertet. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für berichtspflichtige Unternehmen abgeleitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2019.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.