Neben der Darstellung geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen umfasst der DCGK seit jeher zwei Arten von Best-Practice-Vorgaben: Empfehlungen (sog. „Soll“-Bestimmungen) und Anregungen (sog. „Sollte“- bzw. „Kann“-Bestimmungen). Die Entsprechung bzw. Befolgung der Soll-Empfehlungen ist nach dem im Juli 2002 verabschiedeten Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von allen börsennotierten Unternehmen im Rahmen einer Entsprechenserklärung nach § 161 AktG offenzulegen. In einer breit angelegten Studie mit einer von 2002 bis einschließlich 2009 reichenden Datengrundlage haben die Verfasser nun untersucht, welche Unternehmen den Kodex befolgen und inwiefern der Kapitalmarkt die Kodex-Befolgung honoriert. Es zeigt sich, dass speziell in Streubesitz befindliche Unternehmen hier Vorteile erzielen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2011.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-30 |
Seiten 64 - 68
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