Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt im Sinne einer guten Corporate Governance die regelmäßige Durchführung einer Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats. Bei der Durchführung haben Unternehmen allerdings einen großen Ermessensspielraum. Wie die Analyse der Aufsichtsratsberichte der DAX-Konzerne des vergangenen Geschäftsjahres zeigt, ist die Bandbreite der offengelegten Informationen sehr groß. Nur in wenigen Fällen sind die Angaben detailliert und damit auch aussagekräftig.
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