Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-30 |
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