In Teil A wurden im Einzelnen mögliche Ausprägungen der Erwartungslücke, die sich auf das Accounting, Auditing oder Reporting beziehen können, herausgearbeitet und sodann Vorschläge zu ihrer Vermeidung bzw. zumindest partiellen Schließung unterbreitet. Hierdurch lässt sich das Risiko zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen sowie persönlicher Reputationsschäden für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Auftretens negativer Auswirkungen auf den Unternehmenswert infolge einer nicht gewissenhaften Erfüllung ihrer Überwachungs-, Beratungs- und Berichterstattungsaufgaben erheblich senken. Nun geht es um die Ausgestaltung der hierfür notwendigen Informationsversorgung in Form eines effizienten Reportinginstruments.
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