Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schafft einen für Unternehmen verpflichtenden Rechtsrahmen für die Human Rights Compliance. Allerdings sind Erfordernisse für die Ausgestaltung bislang nicht konkretisiert. Der vorliegende Beitrag greift diese Herausforderung auf und skizziert zunächst wesentliche Implikationen des LkSG für die risikoorientierte Corporate Governance. Anschließend widmet er sich der Herausarbeitung von Umsetzungsoptionen auf Basis des Three Lines Modells als einem in der Praxis bewährten konzeptionellen Basisansatz.
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