Im Sommer 2025 hat die EU-Kommission den „ESRS Quick Fix“ veröffentlicht. Dieser ist ein weiteres Ergebnis der Omnibus-Initiative vom Februar 2025 und zielt darauf, bereits berichtspflichtigen Unternehmen der „Welle 1“ kurzfristige Erleichterungen zu bieten. Die Neuregelungen werfen jedoch eine Vielzahl an Folgefragen und auch -problemen auf, die nicht zuletzt die praktische Relevanz des ESRS Quick Fix in Zweifel ziehen. Der vorliegende Beitrag umreißt die neuen Wahlrechte, die ESRS-Anwendern eröffnet werden, und würdigt diese kritisch.
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