Der ehrbare Kaufmann wird immer wieder als Maßstab für gute Unternehmensführung herangezogen und erzeugt intuitiv Zustimmung. Die Notwendigkeit zur Bewahrung eines ehrhaften, ethischkorrekten Verhaltens ist unbestritten, jedoch bleibt offen, wie diese Maxime institutionell zu etablieren ist. Die Frage, ob die schlichte formalisierte Vorgabe durch Gesetzgeber oder Unternehmensverfassung dem Ziel, einen guten Unternehmensführungsstil zu schaffen, genüge tut, gilt es zu diskutieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-05 |
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