Derzeit gibt es in Deutschland einen Stiftungsboom – auch aufgrund der jüngsten steuerlichen Vergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften. Eine Stiftung nimmt durch ihren Vorstand am Rechtsleben teil und ist zudem auf die Untersützung durch weitere ehrenamtliche Helfer angewiesen. Menschen machen unvermeidbar Fehler. Doch wer haftet wie für diese Fehler? Sind Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Organmitglieder und sonstige Ehrenamtliche möglich?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-07 |
Seiten 70 - 71
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.