Einer Unternehmung steht eine Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder, wie z. B. Anteilseigner, Fiskus, Gläubiger und interessierte Öffentlichkeit, gegenüber, die voneinander abweichende und teils gegensätzliche Zahlungsbemessungs- sowie Informationsinteressen aufweisen. Dabei ist nicht nur das Wissen, wie Gestaltungsspielräume optimal ausgenutzt werden können, gerade für die mit der Unternehmensleitung und -überwachung betrauten Personen essentiell, sondern es ist ebenso unerlässlich, ausgeübte Wahlrechte erkennen und korrekt deuten zu können.
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