Einer Unternehmung steht eine Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder, wie z. B. Anteilseigner, Fiskus, Gläubiger und interessierte Öffentlichkeit, gegenüber, die voneinander abweichende und teils gegensätzliche Zahlungsbemessungs- sowie Informationsinteressen aufweisen. Dabei ist nicht nur das Wissen, wie Gestaltungsspielräume optimal ausgenutzt werden können, gerade für die mit der Unternehmensleitung und -überwachung betrauten Personen essentiell, sondern es ist ebenso unerlässlich, ausgeübte Wahlrechte erkennen und korrekt deuten zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-23 |
Seiten 179 - 184
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